Uebernahme von Beerdigungskosten?
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Diese kann öffentlich-rechtlich, wie bei der Ersatzvornahme durch das Ordnungsamt, oder privatrechtlich als Kostentragungspflicht des Erben gemäß § 1968 BGB geltend gemacht werden. Sie sind als Erbe zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.