Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hiermit fragen, ob Sie mir für 20 € Fragen zu o.g.Rechnung beantworten können, weil mir die Anwältin eine Zahlungsfrist gesetzt hat: Sachverhalt: Mein Ehemann hatte einen Scheidungsantrag gestellt, der mir vom AG zugestellt wurde mit der Aufklärung, keinen Anwalt beauftragen zu müssen, wenn ich keine Einwände gegen die Scheidung hätte. ... Deshalb habe ich keinen Anwalt beauftragt, für mich einen Scheidungsantrag zu stellen, sondern eine Anwältin lediglich damit beauftragt, bei dem Scheidungstermin anwesend zu sein, weil ich ggf. überfordert wäre, wenn die Gegenseite doch noch wider Erwarten Anträge stellt. d. h. die Anwältin war für mich im Scheidungsverfahren in keiner Weise tätig, sondern nur während des Termins (ohne Anträge) zwanzig Minuten anwesend. ... Besteht dann Anwaltspflicht und welche Kosten kann der klagende Anwalt zusätzlich verlangen?