Notebook Betriebssystem Rücknahme
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Der Verkäufer hat den Eingang der Rücksendung bestätigt, aber erklärt, dass er nicht verpflichtet sei, das Betriebssystem zurückzunehmen (In seinen AGB war aber nichts dergleichen erwähnt) weil Software generell nicht unter Rückgeberecht falle, und er mir daher die (immer noch original versiegelte) CD per Postpaket (!)