Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie haben Anspruch auf einen zweiten Ohring. Die AGB dürfte in diesem Sachverhalt intransparent und ungenau sein, denn insbesondere zur "Menge" verhält sich die AGB nicht und darüber hinaus, ist Sie viel zu unbestimmt.
Sofern die Widerrufssfrist noch nicht abgelaufen ist, können Sie diesen Ausüben ansonsten auf Vertragserfüllung verlangen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Sascha Lembcke
Antwort
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