Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Onlineshop Einkauf

24. April 2020 01:13 |
Preis: 25,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Abend,

folgender Sachverhalt hat sich zugetragen. Vor etwa drei Wochen habe ich bei einem gewerblichen Onlineshop für Luxusartikel (Farfetch) Ohrringe für meine Freundin bestellt. Die Artikelbeschreibung wies eindeutig darauf hin, das diese als Paar geliefert werden (Screenshot vorhanden). Geliefert wurde letztlich nur ein Ohrring. Auf meine Nachfrage hin, wo der zweite Ohrring geblieben ist, wurde ein Fehler eingeräumt und dass man sich darum kümmern würde. Daraufhin kam dann zwei Tage später die Antwort, dass es sich leider um einen Fehler in der Artikelbeschreibung gehandelt habe für den der Onlineshop aber nichts könne. Hier wurde auf die AGBs verwiesen die da lauten:

„7. Die Ware

Wir bemühen uns, unsere Ware so genau wie möglich zu beschreiben. Unsere Beschreibungen basieren jedoch auf den Informationen, die wir von unseren Partner-Boutiquen erhalten, weshalb wir nicht garantieren können, dass jede Beschreibung exakt, vollständig, zuverlässig und fehlerfrei ist..."

Nun stellt sich mir die Fragw, ob die AGBs rechtens sind und ich keinen Anspruch auf den zweiten Ohrring habe oder ob es sich lohnt rechtlich vorzugehen.

Vielen Dank im vorraus.
Dehati

24. April 2020 | 01:38

Antwort

von


(517)
Harmsstraße 83
24114 Kiel
Tel: 0431 88 70 49 75
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sascha-Lembcke-__l104631.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Sie haben Anspruch auf einen zweiten Ohring. Die AGB dürfte in diesem Sachverhalt intransparent und ungenau sein, denn insbesondere zur "Menge" verhält sich die AGB nicht und darüber hinaus, ist Sie viel zu unbestimmt.

Sofern die Widerrufssfrist noch nicht abgelaufen ist, können Sie diesen Ausüben ansonsten auf Vertragserfüllung verlangen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Sascha Lembcke


Rechtsanwalt Sascha Lembcke

ANTWORT VON

(517)

Harmsstraße 83
24114 Kiel
Tel: 0431 88 70 49 75
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sascha-Lembcke-__l104631.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Inkasso, Vertragsrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER