Schenkung zurückfordern wegen groben Undank
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo zusammen, meine Eltern haben meiner Schwester im Wege der vorweggenommen Erbfolge zwei Grundstücke 1994 geschenkt.Eins hat sie verkauft und auf dem anderen direkt neben meine Eltern gebaut. ... In dem Gründstück das von Ihr neben meinen Eltern bebaut wurde liegt der Kanalanschluß meiner Eltern bzw. jetzt leider meinem Haus,Sie hat sich damals daran angeschloßen,dies ist aber nicht vertraglich aufgenommen.Nunn verlangt Sie das ich einen neuen Kanal lege ,dies wird aber zur Folge haben das ich leider gezwungen bin das Haus zu verkaufen , da ich die Kosten nicht tragen kann!!!!