Guten Tag,
das Unerfreuliche zuerst: Über § 201 a StGB
werden Sie nicht weiterkommen. Dieser soll allein den höchstpersönlichen Lebensraum für unbefugten Eingriffen Dritter schützen. Dementsprechend muß Schutzzweck des Raumes, in dem Sie sich befinden, gerade der Schutz vor Einblicken sein. Dies ist etwa der Fall, wenn ein besonderer Sichtschutz installiert, etwa in einem Badehaus am See o.ä.
Sie haben aber bereits den strafrechtlichen Schutz aus § 33 KUG
. Ihre Nachbarin darf ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung keine Photos von Ihnen und / oder Ihren Kindern machen.
Die Rechtsprechung hat von dem in § 22 KUG
niedergelegten Grundsatz nur dann Ausnahmen zugelassen, wenn sich ein behaupteter Rechtsverstoß etwa in einem Verfahren nicht anders beweisen läßt. Hier muß aber stets ein ganz erheblich rechtswidriges Verhalten auf Seiten des Photographierten vorliegen. Dies ist sicherlich bei dem behaupteten unberechtigten Befahren des Flurstückes nicht der Fall. Hinzu kommt, daß das Befahren ggf. durch andere Maßnahmen, etwa durch eine Zaunziehung unterbunden werden könnte.
Ihre Nachbarin darf damit die Lichtbilder nicht an Dritte weitergeben und auch nicht etwa in einem Prozeß gegen Sie verwenden. Diese Bilder unterlägen dann einem sogenannten Verwertungsverbot, d.h. das Gericht dürfte sie gar nicht beachten. Es kommt dabei auch gar nicht darauf an, ob etwa der gegen Sie gerichtete Vorwurf zutreffend oder unzutreffend ist.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
Diese Antwort ist vom 23.09.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Vielen Dank für die Info:
Das heißt, Sie darf weiterhin soviele Fotos von mir, meiner Familie und meinen Besuchern machen, solange sie diese nicht öffentlich verwendet?
Ich fühle mich leicht gestreßt bei der Vorstellung, immer wieder heimlich von dieser Person fotografiert zu werden ...
Habe ich irgendeine Möglichkeit, dies zu unterbinden ?
Vielen Dank im Voraus und Viele Grüße
Guten Abend,
Sie sollten ganz einfach die Polizei einschalten. Schildern Sie dort das Problem. Möglicherweise reicht schon die formelle Ladung zu einer Vernehmung oder ein Besuch der Polizei vor Ort, um das Problem zu lösen.
Freundliche Grüße
Michael Weiß