Ist das überhaupt rechtens? ... Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach den betrieblichen Bedürfnissen und werden durch die Geschäftsführung festgelegt, soweit hierzu keine Betriebsvereinbarungen bestehen. (3) Der Mitarbeiter ist verpflichtet, bei entsprechendem betrieblichen Bedarf in gesetzlich zulässigem Umfang und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch Samstags-, Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit und vorübergehende Mehrarbeit sowie Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft zu leisten. §4 Vergütung (1) Das Grundgehalt beträgt EUR X0.000,00 (in Worten: Euro xxxxxx) p.a. brutto. (2) Der Grundbezug in Höhe von monatlich EUR X.XXX,50 (in Worten: XXXX) brutto wird nach Abzug der gesetzlichen Abgaben jeweils zum Ende des Monats fällig und zum Monatsletzten des Kalendermonats ausgezahlt. (3) Die vereinbarte Vergütung deckt die gesamte Arbeitsleistung des Mitarbeiters für das Unternehmen sowie für Aufgaben jeglicher Art bei oder für verbundene Unternehmen, Drittunternehmen usw. ab.