Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Zunächst einmal und um das Geld erst einmal über paypal zurück zu bekommen empfehle ich, dass Sie die Abholung und die Rücksendung veranlassen, wenn der Kaufpreis die Transportkosten übersteigen sollte.
Alternativ könnten Sie die Panele auch bei sich lassen und sodann auf dem normalen Zivilrechtsweg den Kaufpreis zurückfordern, Zug um Zug gegen Rücksendung der Panele. Die Rücksendekosten hat wie auch die Hinsendekosten sodann der Verkäufer zu tragen, unabhängig davon, ob er als Privatperson handelte oder Geschäftsmann, da er die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat und darüber hinaus auch hinsichtlich der Funktionalität eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hatte.
Hierzu empfehle ich dann, dass Sie noch einmal mit einer kurzen Frist, 10 Tage, eine Nacherfüllung verlangen, da es sich zwar hier um eine Stückschuld handeln könnte, dies allerdings aufgrund der Massenanfertigung auch anders gesehen werden kann. Hier würde ich dann kein rechtliches Risiko empfehlen.
Sodann könnten Sie im selben Schreiben bereits den Rücktritt erklären, falls keine Nacherfüllung erfolgen sollte.
Hierzu können Sie sodann den von Ihnen gezahlten Kaufpreis innerhalb einer Frist von zehn Tagen zurück verlangen, Zug um Zug gegen Abholung der Panele.
Falls diese Frist ebenfalls verstreichen sollte, steht Ihnen sodann der Rechtsweg offen.
Die Anwaltskosten hat auch der Verkäufer zu tragen, wenn er die o.g. Rückzahlungsfrist nicht einhält und die Beauftragung nach dieser Frist erfolgt.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 14.05.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Sehr geehrter Herr RA Hoffmeyer,
vielen Dank für Ihre knappe und präzise Antwort.
Ich bin der Meinung, dass unser Rechtsstaat zwar gut ist, aber die Gesetze zu lasch gehandhabt werden. Das widerspiegelt sich immer wieder in den Fällen, wo es sich eindeutig um Betrug §263 StGB
oder um Täuschungen des Käufers geht. Man müsse solche Typen gleich in Beugehaft nehmen,damit es ein nachhaltiger Eindruck hinterlässt. Das stört mich an der ganzen Geschichte des Deut-schen Rechts! Dies als kleine Anmerkung, dass es bei solchen Delikten noch viel Reformarbeit dazu gibt!
Ok, aber da ich mich schon lange auf mein Widerrufsrecht gem. §312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB
(BGH) berufe, brauche ich dem VK doch keine Zeit für eine Nachbesserung geben. Das würde bei diesem Artikel auch –ohne dass man einen Komplettaustausch vornimmt-, schon gar nicht gehen. Ich habe x-mal bereits unter schriftlicher Fristsetzung um die Cancelung des Kaufvertrags und die Rückholung der Artikel gebeten. Nichts geschah! Bis PayPal mir „Recht" gab.
Irgendwo ist aber doch Schluss mit dem ganzen Schriftverkehr!?
Bei einigen anderen Betrügerreien konnte ich parallel zu den Sachlagen etwas in Erfahrung bringen, und damit Druck ausüben. Das
Umdenken war dann schnell erreicht, aber bei dieser Sache ist alles aalglatt!
Es gibt also zwei Lösungsansätze:
1.Ich sende die SP doch auf eigene Kosten an den VK zurück, und fordere im Nachhinein die Rücksendekosten über den RA zurück. Im gleichen Zug sollte man dann im Schreiben an den VK diesem klar machen, dass durch diesen Verkauf auch ein Betrugsverfahren
anhängig ist, sollte dieser unserer Vorgehensweise (Bezahlung aller Kosten!) nicht zustim-men.
2. Ich lasse die morgige Frist (Do. 16.05.14) von PP verstreichen, und erhalte meinen Kaufpreis erst mal so nicht zurück. Danach kommen Sie ins Spiel, und fordern den VK dazu
massiv (ohne gütliche Korrespondenz usw.) auf, sämtliche Kosten einschl. Ihres RA Honorars zu tragen. Das wären dann 60,-- EUR Kaufpreis + 13,80 EUR Hersendekosten + Prüfprotokollkosten + Rücksende-kosten (ca. 45,--EUR) + meine Fragestellungskosten + Ihr RA Honorar.
Meine Erfahrung hat bei all den Fällen die ich selbst lösen konnte, gezeigt, dass man bei solchen Leuten nur mit massivem Druck (bis an die legale Grenze) schnell etwas erreicht. Ich bin deshalb strikt gegen eine Mandatsübertragung, wo es erst mal um gütliche Vereinbarungen geht, weil das wiederum nur zeitlichen Spielraum für den Betrüger wäre.
So, jetzt helfen Sie mir bitte bei der Entscheidung, um eine dieser Varianten aus zu wählen. Und zwar diejenige die den max. Erfolg verspricht. Und ich bezahle gerne das Honorar im voraus, wenn Sie 100% der Meinung sind, hier wurde das Recht gebrochen und ich erhalte am Ende alle Kosten wieder zurück. Bei schwammigen Erfolgsaussichten hingegen habe ich kein Interesse!
MFG
Sehr geehrte Fragestellerin,
aufgrund der hohen Rücksendekosten im Vergleich zum Kaufpreis würde ich die Frist von paypal verstreichen lassen.
Sodann sollte von Ihnen eine schriftliche (nachweisbare; Einschreiben) Rückzahlungsfrist von 7 Tagen der Gegenseite gegeben werden Zug um Zug gegen Abholung der defekten Ware (falls noch nicht geschehen).
Wenn die Frist erfolglos verstreicht, werde ich tätig und setze entweder erneut eine kurze Frist oder beantrage gleich den Mahnbescheid, wobei eine kurze nochmalige Fristsetzung, wenn das Schreiben vom Anwalt kommt, meist auch ein Gerichtsverfahren vermeiden kann.
Sämtliche Kosten (Hin- und Rücksendung, RA Kosten und eventuell noch Schadensersatz, wenn der Kauf unterhalb des Marktwertes gewesen sein soll. In diesem Fall müsste dann aber auf die Hinsendekosten verzichtet werden, da diese auch angefallen wären, wenn er ordnungsgemäß geliefert hätte) werden dabei eingefordert.
Das ist mein Rat.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne auch weitere kostenfreie Nachfragen beantworte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt