Berliner Testament um Nießbrauch ergänzen ?
Nach bereits erstelltem Testament haben sich die Ehegatten Frau A und Herr B gegenseitig zum Alleinerben eingesetzt. einziger Nachkömmling ist der Sohn C Herr B ist gebrechlich und Eigentümer des Zweifamilienhaus und versucht seine Frau gegen die Geldgier von C zu schützen. Dabei will er seiner Frau den Nießbrauch am gesamten Haus zu kommen lassen, weil ihm Schenkung an Frau A nicht zusagt und er bis zum Tod Eigentümer des Hauses bleiben will. Fragestellung: Reicht es für die Rechtsverbindlichkeit gegenüber dem Pflichteilsberechtigten aus diesen Nießbrauch für den Todesfall ergänzend ins gemeinsame Testament aufzunehmen oder muss er den Nießbrauch schon zu Lebzeiten ins Grundbuch eintragen lassen ?