•Änderung des Geschäftszweckes oder die Aufnahme eines neuen Geschäftszweiges, •Erwerb, Veräußerung, Belastung und Bebauung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, •Eingehung oder Gewährung von Kredit- und Bürgschaftsverpflichtungen, •Abschluss, Änderung, Kündigung oder Aufhebung von Miet-, Leasing- und Pachtverträgen, •Abschluss von Verträgen und Geschäften jeder Art, die im Einzelfall größere Verpflichtungen als 1.000 € für die Gesellschaft mit sich bringen oder die Gesellschaft ohne Rücksicht auf den Wert länger als drei Monate verpflichten, •Entgegennahme von Aufträgen jeder Art, die im Einzelfall größere Verpflichtungen als 1.000 € mit sich bringen •Einleitung von Rechtsstreitigkeiten, § 5 Pflichten der Gesellschafter Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft in derselben Branche geschäftlich tätig werden. ... Die Entnahmen dienen auch der Zahlung persönlicher Steuern und Sozialabgaben. 3.Der Gesellschafter M.M. verzichtet auf eine gleichartige Entnahmemöglichkeit. § 9 Beendigung der Gesellschaft durch Kündigung und Ausschluss Jeder Gesellschafter kann den Gesellschaftsvertrag mit einer Frist von 2 Monaten kündigen. ... Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht. § 13 Änderungen des Vertrages Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. § 14 Sonstiges 4.Nach Erfüllung des Gesellschaftszwecks kann durch die Gesellschafter ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, mit dessen Hilfe die kommerzielle Realisierung ermöglicht wird. 5.Zwischen den Gesellschafter wird eine Haftungsbegrenzung in Maximalhöhe des Gesamthandeigentum vereinbart.