Berechnung des Unterhalts für einen 18jährigen
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Ich bin Rentner .Nach meinen Informationen wird der neue Unterhalt vereinfacht so berechnet, dass die beiden bereinigten Nettoeinkommen addiert werden, daraus nach der Düsseldorfer der Bedarf errechnet wird, davon wird das Kindergeld abgezogen.Für die anteilmäßige Verteilung wird von jedem Einkommen ein Betrag von € 1.100,00 Selbstbehalt abgezogen. Dann wird berechnet Mutter hat noch E 2000,00, Vater noch E 1.100,00 , das würde addiert = 3,1, der bedarf durch 3,1 geteilt und dieses Ergebnis müsste Mutter x2 und Vater x1,1 zahlen. Jetzt zur Frage wie verhält es sich wenn z.B. aufgrund einer niedrigen Rente der Vater nach Abzug der Selbstbehaltsumme auf "0" oder sogar ins Minus kommt?