Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Mit Ihrem Einkommen liegen Sie unter dem Selbstbehalt. Bezüglich des Vermögens gilt, dass Sie und Ihr Mann jeweils 5 % Ihres Einkommens ansparen durften, solange Sie beide erwerbstätig waren. Je nach der Höhe Ihrer Einkünfte dürfte sich allein daraus schon ein Schonbetrag ergeben, der Ihr tatsächliches Erspartes übersteigt.
Zusätzlich dürfen Sie Beträge vorhalten für Anschaffungen, die im Alltag notwendig werden. Auch hier sind einige Tausend Euro anzusetzen, die Ihnen zu verbleiben haben.
Da es keine festen Beträge als Schonvermögen gibt, sondern die Rechtsprechung hier stets eine EInzelfallbetrachtung vornimmt, kann ich Ihnen keine ganz genauen Beträge nennen. Allerdings sind Beträge um die 50.000 € teilweise auch für eine Einzelperson als Altersvorsorge akzeptiert worden. Bei Ihnen kommt hinzu, dass Sie Ihren Minijobs vermutlich nicht immer ausüben können und dann eine Rentenlücke haben, die Sie aus dem Vermögen schließen müssen.
Ich gehe deshalb nicht davon aus, dass Sei Unterhalt zahlen müssen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
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