Weitere Ansprüche der Erben nach bereits erfolgter Schenkung zu Lebzeiten.
vom 4.2.2025
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Diese Liegenschaft gehört ihr zu 100%, als Auflage wird dem Ehepaar dort ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht eingetragen. ... Der Schenkungsvertrag enthält die Klausel dass "die beiden Töchter für sich und ihre jeweiligen Abkömmlinge in vertraglicher Übereinstimmumg mit den weiteren Beteiligten (Eltern) auf Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche am Nachlass dieser beiden Immobilien entstehen könnten.