Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wenn aus einem Mehrfamilienhaus nur einzelne Wohnungen verkauft werden sollen und der bisherigen Eigentümer eine Wohnung behalten will, muss das Haus zunächst in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Dafür ist eine Teilungserklärung und die Anlage der einzelnen Wohnungsgrundbücher erforderlich.
Sie bilden dann mit dem Verkäufer eine Eigentümergemeinschaft und müssen bestimmte Baumaßnahmen gemeinsam entscheiden.
Wenn das nicht gewollt ist, besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die gesamte Immobilie kaufen und der Verkäufer sich ein Wohnrecht für die von ihm bewohnte Wohnung vorbehält.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-