Kündigung, Elternzeit, ALG 1, Überstunden
beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
Verstehe ich es richtig, dass ich bei einer Eigenkündigung zum 30.09.2019 eine dreimonatige Sperre für das ALG 1 bekomme, die aber wegen des Elterngeldbezuges von Oktober 2019 bis einschließlich März 2020 erst ab April 2020 greift, ich also von April 2020 bis einschließlich Juni 2020 kein ALG 1 erhalten würde (sofern ich keinen neuen Job ab April 2020 hätte)?