kann ich zum betreuungsunterhalt herangezogen werden und welche voraussetzungen sind nötig, damit i
vom 18.7.2007
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meine ex freundin bekommt im januar von mir ein kind. sie teilte mir mit, dass sie auf dem arbeitsamt meine anschrift als kindesvater angeben mußte und ich aufgefordert werde, lohnnachweise zu bringen. sie war vor der schwangerschaft alg2 empfänger und zuletzt in einer weiterbildungsmaßnahme vom arbeitsamt.diese wurde jetzt vom amt gebrochen, obwohl sie krankgeschrieben war und ein beschäftigungsverbot vom arzt bekommen hat. ich bin berufstätig und unterhaltspflichtig geg. eines 8jährigen kindes, und sie ist auch mutter einer 8jährigen tochter. meine frage: kann ich zum betreuungsunterhalt herangezogen werden und welche vorraussetzungen sind nötig, damit ich für sie nicht zahlen muss?