Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Unterhalt ab 18 Jahre, Ausbildungsvergütung und Kindergeld

21. April 2007 16:30 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
mein Sohn vollendet im September 07 sein 18. Lebensjahr. Er bekommt
300 € Ausbildungsvergütung und Kindergeld. Mein Durchschnittsver-
dienst der letzten 12 Monate lag bei 1.460 €. Was muss ich ab Oktober 2007 noch an Unterhalt zahlen? Bisher bekommt sein Vater, bei dem er lebt, den Unterhalt überwiesen. Bleibt das so oder steht es jetzt dem Sohn selbst zu? Bis zum Beginn der Ausbildung habe ich monatlich 287 € an den Vater gezahlt. Das hat sich dann verringert auf 182 €.
Auf Wiedersehen.

21. April 2007 | 20:34

Antwort

von


(106)
Anwandener Straße 43
90431 Nürnberg
Tel: 0911 25395207
Web: https://www.Gabriele-Koch.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Bei Volljährigen richtet sich der Unterhaltsanspruch nach dem Nettoeinkommen beider Elternteile. Von dem Betrag, der sich dann lt. Düsseldorfer Tabelle ergibt, wird das Kindergeld in voller Höhe abgezogen und die Ausbildungsvergütung reduziert um 90 EUR ausbildungsbedingten Aufwand.

Sofern dann noch ein Anspruch bleibt, ist dieser von beiden Elternteilen entsprechend dem Verhältnis ihrer Einkünfte zu tragen.

Nachdem ich keine Informationen zum Einkommen des Vaters habe, kann ich leider nicht konkret angeben, wie viel von Ihnen dann noch zu zahlen wäre.

Ich hoffe, Ihnen damit eine Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

(106)

Anwandener Straße 43
90431 Nürnberg
Tel: 0911 25395207
Web: https://www.Gabriele-Koch.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Versicherungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...
FRAGESTELLER