Steuerbescheid fehlerhaft, Einspruchsfrist abgelaufen
vom 5.6.2023
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Der Einspruch für 2020 wurde jedoch abgelehnt, da die Einspruchsfrist bereits abgelaufen war. ... Begründung im Steuerbescheid: "Die unbewegliche Abschreibung beträgt für das vermietete Objekt im Jahr 2020 insgesamt (Zahl).". Begründung für den Einspruch: Wurde abgelehnt aufgrund des Ablaufs der Einspruchsfrist.