Schenkung Anfechtung Insolvenz
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Schröder / Saarbrücken
Ich hatte es aber dergestalt versprochen, dass ich das Geld auf ein Konto meiner Eltern überweisen wollte. Meine Eltern sollten das Geld dann für meine Frau verwahren und auf Anfordern meiner Frau freigeben. ... Nun sagte man mir, dass Schenkungen notariell erfolgen müssen.