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Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Der Steuerfreibetrag bei Kindern an die Eltern beläuft sich bei einer Schenkung auf 20.000 €. Dieser Freibetrag gilt pro Elternteil, so dass Sie sowohl Ihrer Mutter als auch Ihrem Vater 20.000 € schenken können, ohne dass Schenkungssteuer fällig wird.
Ihre Frage ist also dahingehend zu beantworten, dass der Sohn innerhalb von zehn Jahren an seine Eltern 40.000 € steuerfrei zahlen kann, wovon 20.000 € auf die Mutter und 20.000 € auf den Vater entfallen.
Die Überweisung auf das Konto ist lediglich die Abwicklung der Überweisung, betrifft aber nicht das Grundgeschäft, also die Schenkung.
2.
Um sicher zu stellen, dass die Schenkung nicht (bewusst) missverstanden wird, empfiehlt es sich, einen Schenkungsvertrag aufzusetzen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass der Sohn an seine Mutter 20.000 € verschenkt und ebenso einen Betrag von 20.000 € an seinem Vater.
Mit einem derartigen Schenkungsvertrag sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
3.
Logik und Steuergesetzgebung sind, will man es sarkastisch formulieren, zwei Angelegenheiten, die nur schwer miteinander in Einklang zu bringen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
11.09.2018 | 17:17
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe mich in einem Punkt missverständlich ausgedrückt: Es handelt sich eher um laufende, teils unregelmäßige, teils regelmäßige Zahlungen (z.B. einmal pro Jahr), die sich im Laufe der Jahre summieren, z.B. zum Geburtstag, Weihnachten, Haushaltsgeld, Überweisungen zur Unterstützung größerer Anschaffungen (z.B. Heizung, Gebäudesanierung usw.). Ist hier wirklich immer ein Schenkungsvertrag erforderlich?
Können Sie sich darüber hinaus nochmal Frage 2 widmen bitte? Gilt der Freibetrag von 20.000 pro Elternteil für beide Kinder zusammen oder darf jedes Kind 20.000 pro Elternteil steuerfrei schenken?
Nochmals danke.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
11.09.2018 | 17:33
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Auch wenn die Schenkungen in unregelmäßigen Abständen erfolgen, gilt der Freibetrag von 20.000 € pro Elternteil und natürlich auch pro Kind. D.h., der Sohn darauf innerhalb der Frist von zehn Jahren sowohl an die Mutter als auch an den Vater 20.000 € verschenken. Das gilt in gleicher Weise für die Tochter.
Rechtlich gesehen ist ein Schenkungsvertrag nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn die Schenkung durch Überweisung erfolgt.
Da Sie aber auf ein Gemeinschaftskonto überweisen, ergibt sich aus der bloßen Überweisung nicht, an wen die Schenkung erbracht worden ist.
Aufgrund Ihrer Ausgangsfrage war ich davon ausgegangen, dass es sich um eine Einmalzahlung handelt. Deshalb hatte ich vorgeschlagen, diesbezüglich einen Schenkungsvertrag aufzusetzen.
Wenn es sich aber um mehrere Zahlungen handelt, ist es wenig praktikabel, immer wieder Schenkungsverträge aufzusetzen.
Zur Lösung gibt es zwei Möglichkeiten:
Statt eines gemeinschaftlichen Kontos könnte man getrennte Konten einrichten. D.h., Ihre Mutter hätte ein Konto und Ihr Vater. Ob das letztlich praktikabel ist, kann man zumindest infrage stellen.
Die andere Möglichkeit wäre, dass auf der Überweisung vermerkt wird „Schenkung an Mutter" bzw. „Schenkung an Vater". Damit wäre klargestellt, dass es sich um Schenkungen handelt und wer Beschenkter ist.
2.
Der Freibetrag von 20.000 € gilt pro Elternteil und pro Kind. Es werden also weder beide Elternteile "zusammen genommen" noch die Kinder.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt