WEG-Recht - Rauchwarnmelder
vom 16.5.2014
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Unsere Eigentümergemeinschaft hat daraufhin einstimmig den Beschluss gefasst, dass sämtliche Wohnungen, unabhängig davon, dass ein Teil der Wohnungen bereits mit Rauchwarnmeldern ausgestattet ist, mit Rauchwarnmeldern des günstigsten Anbieters auf Kaufbasis augestattet werden und diese Firma auch mit der Funkwartung der Rauchwarnmelder beauftragt wird. ... Besteht, unter der Annahme, dass die Aussage unseres Verwalters nicht den Tatsachen entspricht, für unsere Eigentümergemeinschaft die Möglichkeit den vor 2 Wochen gefassten Beschluss wegen der Fehlinformation unseres Verwalters rückgängig zu machen und wenn ja, welche Möglichkeiten bieten sich hierfür an?