Mietvertrag mit Mietzeit von bestimmter Dauer - Kündigungsverzicht vereinbaren
Für Zeitmietverträge nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 575 BGB: Zeitmietvertrag">§ 575 BGB</a> gilt eine gesonderte Vereinbarung." Meine genaue Frage dazu ist, darf ich diesen Vertrag trotzdem jetzt mit 3 Monaten Frist kündigen oder muss ich einer Nachmieter finden um früher raus zu kommen?