s.g. damen und herren, ich habe 4 fragen mit bezug auf die vaterschaftsanerkennung und gemeinsame elterliche sorge für ein uneheliches kind bei getrennt lebenden eltern: auf den internetseiten des jugendamtes steht bzgl. der übereinstimmenden urkundlichen willenserklärung von nicht miteinander verheirateten und getrennt lebenden eltern über das gemeinsame sorgerecht (sorgeerklärung), dass „...nur durch persönliche Vorsprache entweder beim Jugendamt (kostenlos) oder bei einer Notarin/einem Notar (gebührenpflichtig) erfolgen. ... frage 4: inwieweit ist zum gegenwärtigen zeitpunkt ein deutsches jugendamt überhaupt zuständig, die oben genannten außergerichtlichen einigungen rechtsverbindlich umzusetzen bzw. bei deren scheitern gerichtliche maßnahmen einzuleiten, wenn kindesmutter und kind sowohl in österreich (seit ca. 18 monaten) als neuerdings auch in deutschland (seit ca. 2 monaten, mietwohnung) hauptwohnsitzlich gemeldet sind und bis dato ausschließlich aus österreich leistungen (äquivalent zu kindergeld, elterngeld, krankenversicherung, etc.) zumindest noch bis feb. 2010 beziehen? ... (z.b. um in deutschland für eine uneheliche mutter in den ersten 3 lebensjahren des kindes betreuungsunterhalt einzuklagen, den es in österreich nicht gibt) besten dank!