Im Folgenden kurz der Sachverhalt: - Mutter, BRD, 82 Jahre alt, alleinstehend, keine Vermögenswerte, Rente EUR 1.600/mtl. - Sohn A, 52 Jahre alt, BRD, ledig, kein Vermögen, minimales Einkommen - Sohn B, 62 Jahre alt, seit 37 Jahren wohnhaft in DK, verheiratet mit gebürtiger Dänin Aufgrund der rapiden gesundheitlichen Abschwächung meiner Mutter (Demenz), wird eine Einlieferung ins Pflegeheim in Kürze unvermeidbar sein. Das Vermögensverhältnis und die kärgliche Rente meiner Mutter werden die monatlichen Kosten des Pflegeheimes wohl nicht decken können. Darüber hinaus wird mein Bruder (Sohn A) angesichts fehlender Mittel nicht zum Elternunterhalt herangezogen werden können.