Nachbesserung bei Bauträgerhaus: BETRIFFT AUCH WEG RECHT
vom 20.9.2010
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Es geht um einen Mangel der Tiefgaragentüre bzw. deren Einbau. ... Der Bauträger verweigert mir vor Abnahme eine Abhilfe/Nachbesserung, da er keine Möglichkeit sehe, diesen Mangel zu beheben. ... Ist von Bedeutung, dass der Bauträger bereits jetzt, d.h. vor Abnahme und Übergabe, die Nachbesserung endgültig verweigert?