Mietrecht Kündigung vor Einzug der Personengemeinschaft
Meine Fragen als Vermieter hierzu: - Kann der Vermieter bei dieser Sachlage die Wohnung z.B. zum 01.08.13 oder eventuell zu einem späteren Zeitpunkt anderweitig vermieten, obwohl die eine Mieterin noch nicht schriftlich gekündigt hat ? - Kann der Vermieter über die (max.) 3 Monatsmieten hinaus, weitere Kosten (Nebenkosten, die auch bei Leerstand anfallen, Anzeigenkosten zum Finden neuer Mieter …) verlangen? ... Mit freundlichen Grüßen Vermieter