Das gleiche gilt, wenn der Versicherer dem VN die Weisung erteilt,es üb er den Anspruch eines Dritten zum Rechtsstreit kommen zu lassen,oder ,wenn der SV Ausschuss angerufen wird.DIE KÜNDIGUNG IST NUR INNERHALB EINES MONATS SEIT ANERKENNUNG oder seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteiles oder seit der Zustellung des Sachverständigenspruches zulässig.