Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie teilen mit, dass Sie eine vertraglich vereinbarte Kündigungsmöglichkeit ohne Frist haben (bei den meisten Versicherungen gilt davon abweichend das Jahresende) :
"Ich habe auch ein Kündigungsrecht ohne Frist (ggf. auch per sofort)"
Sollte dies t a t s ä c h l i c h so sein, können Sie unabhängig von der Kündigung des Versicherers kündigen. Etwas anderes kann sich nur aus dem jeweiligen Vertrag ergeben; ist dort nichts geregelt, hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.
Dazu teilen Sie der Versicherung unter Bezugnahme auf den entsprechenden Passus in dem Vertrag mit, dass Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Eine Zurückweisung ist unrechtmäßig. Sollte die Versicherung auf ihrem falschen Standpunkt beruhen, drohen Sie eine kostenpflichtige negative Feststellungsklage an, mit dem ziel, das nicht-mehr-Bestehen des Versicherungsverhältnisses auf Kosten der Versicherung feststellen zu lassen. Dies dürfte den gewünschten Erfolg erzielen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
mein Nachfrage mit der Bitte um baldmöglichste Beantwortung: der 15.9, sprich der Tag zu dem ich gekündigt habe und die Versicherung dies nicht anerkannt hat, ist heute.
15.9 Mitternacht oder 14.9 Mitternacht? was gilt
Der Entsprechende Passus der KfZ-Versicherung lautet:
Kündigung nach einem schadenereignis:
Verkürzt:
(1)Nach Eintritt eines Schadeneereignisses können Sie die Versicherung kündigen. Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlunge...oder Anerkennung Leistungspflicht in Haftpflicht etc.
Die Kündigungsfrist fängt erst ab dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem Sie von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangen.
(2) Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum Ablauf des Versicherungsvertrags, wirklsam werden soll.
DIE VERSICHERUNG HAT SEIT DEM UNFALL BEZÜGLICH REGULIERUNG NICHT mehr mit mir Kommuniziert. Was ist der "Kündigungsgrund" und kann ich wg. nichtkommnikation bzgl. Regulierung davon ausgehen, dass die Frist noch läuft
Kündigungsrecht des Versicherers nach Schadenereignis:
Verkürzt
(1) Nach Eintritt Schadenereignis können wir kündigen...
.... Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
DAs sollt doch ihre Einschätzung bestätigen..., oder?
Wenn Sie zum 15.kündigen, dann endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf des Tages um 23:59.
Wenn die Versicherung aufgrund ihrer Kündigung heute abläuft, müssen Sie diese nicht mehr bezahlen. Es besteht aber kein Versicherungsschutz.
Sie schreiben, dass man die Kündigung nicht anerkennen will. Hat man ihnen dies schriftlich bestätigt? Können Sie den Zugang der Kündigung nachweisen, dann ist diese auch heute Nacht wirksam.