Lebenspartnerschaft - Haustrennung
vom 3.2.2012
85 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Carolin Richter / Dresden
Seit dem Auszug von Anton tilgt Beate nun auch "offiziell" allein den Kredit. Kann Anton für seinen Hausanteil Nutzungsentschädigung (da Beate bereits mit ihrem neuen Freund dort wohnt) geltend machen? ... In welcher Höhe kann man die Nutzungsentschädigung geltend machen: 30% der Wohnfläche zum ortüblichen Mietzins?