SGB II Aufhebungsbescheid nach §48 Abs. 1 u. 4 wegen Elterngeld und BAB Nachzahlung
vom 9.5.2014
40 €
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Ende März (2014) bekamen wir eine Nachzahlung aus unserem Antrag auf BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) in Höhe von fast 2200 Euro die rückwirkend (monatlich über 300 Euro) ab dem 08.2013 bewilligt wurden. ... Somit gibt es zumindest aus der Sicht des Finanzamtes ab diesem Zeitpunkt keine getrennte Kasse mehr zwischen Privat und Geschäft. ... Wenn ich das Geld nicht für mein Gewerbe benutzten darf, schmilzt die Chance auf zukünftige Einnahmen nahezu auf Null!