Pflichtteilberechnung für Stieftochter
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Die Ehefrau ist Alleinerbin.Ihr gesetzlicher Erbanspruch liegt – einschließlich des Zugewinnausgleichs - bei 1/2, der Pflichtteilanspruch der Stieftochter bei 1/8, da noch eine andere, leiblicheTochter von Rolf und Renate pflichtteilsberechtigt ist. Fragen: 1)Ist bei der Berechnung des Pflichtteils davon auszugehen, dass das ungleiche Verhältnis der eingebrachten Erbteile und Schulden durch den Zugewinnausgleich von 1/4 pauschal ausgeglichen wird und ist der Pflichtteil für die Stieftochter mit 7.000.- € korrekt berechnet?.)