Nachvertraglicher Konkurrenzschutz Für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses steht dem Arbeitgeber das Recht zu, den Angestellten zur Einhaltung eines Wettbewerbsverbotes zu verpflichten gegen Zahlung einer monatlichen Entschädigung in Höhe der Hälfte des - gerechnet auf dem Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre - zuletzt gewährten monatlichen Bruttogehalts. ... Dieses nachvertragliche Wettbewerbsverbot erstreckt sich für den Fall seiner Geltendmachung durch den Arbeitgeber in räumlicher Hinsicht auf einen Umkreis (Luftlinie) von 25 km um den Praxisstandort des Arbeitgebers in ### und umfasst jegliche ärztliche Tätigkeit des Angestellten, sei es als niedergelassener oder angestellter Arzt in einer Praxis, einem MVZ oder in einem Krankenhaus. 3. Das Recht des Arbeitgebers, den Angestellten zur Einhaltung des in Abs.## dieses Paragraphen definierten Wettbewerbsverbotes zu verpflichten, ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund ordentlicher Kündigung binnen 3 Monate nach Ausspruch der Kündigung geltend zu machen, im Fall der außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Angestellten binnen 3 Wochen nach Ausspruch der Kündigung.