Schulgebühr - darf die Schule überhaupt weiterhin die Gebühr für eine nicht erbrachte Leistung verla
vom 8.10.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Meine Fragen nun sind, - darf die Schule überhaupt weiterhin die Gebühr für eine nicht erbrachte Leistung verlangen? ... Ich bitte sehr um Hilfe, weil ich einfach nicht weiß wie ich aus diesem Vertrag rauskomme oder was ich gegen diese Abzocke und Art und Weise unternehmen kann! ... Das Recht zu fristloser Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.