Umzug, was ist vom Zahlungspflichtigen zu zahlen?
vom 18.4.2012
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Hallo, ich ziehe um, damit meine Kinder es leichter zur Schule haben u. flexibler in der Freizeit sein können. Bitte um klare Details in welchen Fällen und welche Gegenstände sind vom Zahlungspflichtigen zu zahlen bei Umzug, alle Möbel oder nur die Kinderzimmer? Die Kinder nutzen bis auf mein Zimmer alles gleich mit, alles also, oder muss ich meine persönlichen Sachen wie Schlafzimmer ausklammern?