Landwirtschaftl. Alterskasse, Versicherungspflicht Ehegatte, rückwirkende Beiträge
vom 21.4.2012
65 €
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Zum Sachverhalt. Ich bin Nebenerwerbslandwirt (keine eigenen Flächen, alle Flächen gepachtet) und falle demnach nach § 1 ALG (Gesetz über die Alterssicherung) in die Pflichtversicherung der Land- und forstwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) von der ich wegen einer vorrangigen Versicherung (nichtselbstständige Tätigkeit) befreit bin. Seit 21.