Kratzer am Mietwagen
3. Februar 2020 14:21
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Preis:
48,00 €
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Zusammenfassung
Was kann man tun, wenn der Mietwagenverleiher bei der Rückgabe einen Kratzer an der Felge feststellt und dem Mieter anlastet, dieser aber bestreitet, den Kratzer verursacht zu haben und im Übergabeprotokoll keine Schäden dokumentiert sind?
Kann der Mieter nicht beweisen, dass - entgegen dem Übergabeprotokoll - der Schaden schon bestanden hat, droht eine Inanspruchnahme für die Repkaraturkosten. Verlangt werden kann der "Netto-Schaden" ohne Mehrwertsteuer.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um einen angeblich von mir verursachten Schaden in Höhe von 431,70 € an einem gemieteten PKW. Ich bestreite die Schadenshöhe und auch die (schuldhafte) Verursachung und bitte Sie, mir zu raten, wie ich weiter vorgehen soll.
Was ist geschehen?
Über eine Internet-Plattform hatte ich am 20.01.2020 bei einem Mietwagenverleih einen Mietwagen gebucht. In dem Mietvertrag hatte ich eine Selbstbeteiligung bei Beschädigungen/Diebstahl von 950
Euro vereinbart .
Bei Übernahme des Fahrzeugs hatte ich unterschrieben, dass "keine Schäden dokumentiert" sind.
Mündlich versicherte mir die Angestellte der Mietwagenfirma, dass kleine Beschädigungen bis zur Größe einer 1-Euro-Münze unproblematisch seien. Sie zeigte mir auch eine solche Stelle am Auto. Diese mündliche Versicherung finde ich allerdings nicht in der mir elektronisch überlassenen "Zusammenfassung der Mietvertrag". Dieser Vertrag trägt meine Initialen, die Angestellte oder sonst ein Vertreter des Vermieters hat nicht gegengezeichnet.
Die Fahrt, die ich am 21.01. unternommen hatte, verlief ohne Zwischenfälle. Ich bin an keiner Bordsteinkante oder ähnlichem entlanggeschrappt, alles war super.
Es sei angemerkt, dass ich ein erfahrener Fahrer bin - seit Jahrzehnten in der höchsten Schadensfreiheitsklasse.
Als ich das Auto um kurz vor 18:00 Uhr zurück brachte, wies mich der Angestellte der Mietwagenfirma darauf hin, dass sich an der rechten Hinterradfelge ein Kratzer befände. Ich war überrascht und versicherte, dass er unmöglich von mir stammen könne. Der Angestellte nahm das zu Kenntnis und entgegnete, dass er die Angelegenheit mit der Kollegin besprechen werde, die mir das Fahrzeug morgens übergeben hatte.
Am vergangenen Montag, den 27.01. rief ich in die Filiale der Mietwagenfirma an und erkundigte mich, warum ich meine Kaution in Höhe von 250 € noch nicht zurück bekommen hätte. Als Antwort bekam ich, dass alles in Ordnung sei, das Geld sei unterwegs. Und tatsächlich, am 28.01. war die Kaution auf meinem Konto. Trotzdem erhielt ich per EMail vom 29.01. eine "Abrechnung zum Schadensfall" über 431,70 €.
Der Betrag ergibt sich aus einer "Reparaturkostenkalkulation nach Aktenlage" durch den TÜV Rheinland. Diesem lagen vor: die Fahrzeugpapiere und eine "Lichtbilddokumentation Auftraggeber". Die "Reparaturkostenkalkulation erfolgte auftragsgemäß ohne Objektbesichtigung nach Aktenlage"..."Diese Dokument ist nicht als Gutachtenersatz zu betrachten." Hauptposten ist das "Scheibenrad" (die Alufelge) i.H.v. 314 € plus 19 % MwSt.
Die Reparaturkostenkalkulation unterstellt, dass die Reparatur in Form eines Austausches der Felge erfolgt. Nach eigenen Recherchen ist der Kratzer jedoch viel preiswerter durch eine Lackierung zu reparieren.
Außerdem ist auf der Lichtbilddokumentation nicht oder fast nicht zu erkennen, dass sich in der Nähe des monierten Kratzers zwei weitere noch kleinere Kratzer befinden. Der TÜV-Gutachter macht keine Bemerkungen dazu, dass diese Kratzer eine andere Ursache haben als der monierte Kratzer. Das liegt womöglich daran, dass das Bildmaterial solche Feinheiten nicht erkennen lässt. Auf den Fotos, die ich selbst gemacht hatte, kann man jedenfalls gut erkennen, dass der montierte 2 cm-Kratzer durch eine vertikale Ursache erfolgte und die beiden anderen durch eine horizontale Ursache. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich gleich zweimal, aber völlig unterschiedlich mit der gleichen Felge an einem Bordstein o. ä. entlang geschrappt bin ist äußerst gering - sicherlich um ein Vielfaches geringer als die Wahrscheinlichkeit, dass die Kratzer alt sind und ich sie bei der Übergabe übersehen habe.
Hinzu kommt etwas, was man auf den Fotos, die der TÜV hatte auch nicht sehen kann - wohl aber auf meinen Bildern:
Die Reifen zeigen keinerlei Kratzspuren auf. Dass ein Bordstein oder ein anderes Hindernis weder bei der vertikalen noch bei der horizontalen Beschädigung der Felge keinerlei Kratzer oder Schleifspuren am Reifen hinterlässt, erscheint ebenfalls unwahrscheinlich.
Abgesehen davon hatte mir die Angestellte der Mietwagenfirma versichert, dass Kratzer bis zu einer Größe von 1 €--Münze nicht ins Gewicht fallen. Wie sich aus dem Bildmaterial eindeutig ergibt, ist der monierte Kratzer etwas kleiner als 2 cm. Eine 1 €-Münze dagegen etwas größer als 2 cm.
In der Rechnung wird aber der Schaden so beschrieben:
"Kratzer-Circa 5 cm, felge BF RH"
Möglicherweise erklärt sich die Rechnung schon deshalb als ein Missverständnis. Möglicherweise aber auch nicht.
Ich hatte mich mit meinen Argumenten bereits an die Internet-Plattform gewandt, die mir die Mietwagenfirma vermittelt hatte, diese lehnt jeden Vermittlungsversuch ab.
Was raten Sie mir?