Betriebl.Verpflichtung zu Teilzeitstelle nach Elternzeit?
vom 5.7.2006
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Gleichzeitig hat sie schon jetzt angekuendigt, sie moechte nach Ablauf der Elternzeit in Teilzeit wieder arbeiten. Durch dieses mehrfache Hin und Her mit ihrer Teilzeittaetigkeit waehrend der Elternzeit mussten wir mehrfach personell umdisponieren und u.a. einen befristeten Arbeitsvertrag zu ihrer Vertretung erstmal verlaengern und dann in einen unbefristeten wandeln.