Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst bemißt sich die Unterhaltshöhe nach Ihrem Einkommen. Bei Selbstständigen ist die Ermittlung des Einkommens oft sehr schwierig, weil über "inverstitonen" das Betriebsergebnis und damit das Einkommen negativ beeinflußt werden kann.
Bei Selbstständigen wird zur Einkommensermittlung meist ein Zeitraum von drei Jahren betrachtet. Da Ihre Haupteinnahmequelle aber wegegefallen ist, kann diese Betrachtung vorliegend micht mehr greifen.
Ihrem Kind gegenüber haben Sie eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und müssen auch Ihr Vermögen einsetzen um den Kindesunterhalt sicher zu stellen. Solangen mindestens 135 % des Regelsatzes bezahlt werden, werden in der Regel auch für die Geschäftstätigkeit notwenige Investitionen anerkannt.
Sollten Sie eine Jugendamtsurkunde erreichtet haben, welche Sie zu höheren Leistungen verpflichtet müssen Sie vorrangig eine Abänderung beantragen.
Insgeamt gibt es im Kindesunterhaltsrecht keine festen Regeln hinsichtlich der zu berücksichtigenden Ausgaben, es findet immer eine Angemessenheitsprüfung statt, die bei einem Zahlbetrag von unter 135 % sehr viel härter ausfällt.
Ihr "Angebot" erscheint deshalb gut annehmbar, solange kein Titel existent ist.
Ich hoffe meine Antwort kann Ihnen zu einer ersten Orientierung dienen. Sie ersetzt nicht die persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, weil bei Überprüfung des Sachverhaltes, insbesondere anhand der zu prüfenden Unterlagen sich Umstände ergeben, können die zu einer abweichenden Beurteilung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Martin
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte