Gewinnbeteiligungen an einer UG & Co. KG
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Ist es rechtlich möglich, mit den Kommanditisten Verträge abzuschließen, die diesen bestimmte prozentuale Gewinnbeteiligungen zusichert, und im Gesellschaftsvertrag der KG festzulegen, dass die Gewinnausschüttung gemäß den mit den Kommanditisten geschlossenen Verträgen stattfindet und der prozentual verbleibende Gewinn an mich auszuschütten ist? Falls nicht: Wie kann erreicht werden, dass eine Regelung individueller Gewinnbeteiligungen ohne Änderung des Gesellschaftsvertrags bei Eintritt weiterer Kommanditisten, wodurch eine Reduzierung des mir zustehenden Gewinnanteils entsteht, möglich ist?