Da es sich immerhin um ein Strafverwahren handelte und dieses mit der vorgenannten provokanten Begründung (ich bin nicht im geringsten beeindruckt) drängte sich mir die Frage auf, wie ein Polizist eigenmächtig und willkürlich ein Verfahren einleiten konnte, dessen Ergebnis vorher feststand, denn es wurde nur eine Person befördert (soweit muss ein Polizist zählen können), auch wenn 10 hätten befördert werden können. ... Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn dem so wäre, der Staatsanwalt einen derart schweren Vorwurf (Straftat Fahren ohne Führerschein) hätte unter den Tisch fallen lassen dürfen, wenn die Bewertung der Polizei richtig sein sollte, denn bei der Begründung der Polizei wurde keine Kommentierung oder das gültige Gesetz angeben.