Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage und beantworte diese wie folgt:
Gegen Sie wird angesichts des Ihnen übersandten Anhörungsbogens ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung geführt.
Dies sollten Sie auch bei der Beantwortung des Fragenbogens wahrheitsgetreu angeben.
Des Weiteren teilen Sie mit, dass Sie sich nach Ihrer Darstellung des Sachverhalts lediglich wehrten und deshalb die Ihnen vorgeworfene Körperverletzung mittels Faustschlag als Notwehr gerechtfertigt sein dürfte.
Jedenfalls bei einer Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts werden Ihnen keine Nachteile aus dem gegen Sie geführten Ermittlungsverfahren entstehen.
Sie sollten aus diesem Grund zeitnah über einen im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt Akteneinsicht in die Ermittlungsake nehmen und mittels entsprechender Stellungnahme über Ihren Strafverteidiger darauf hinwirken, dass das gegen Sie geführte Verfahren gegebenenfalls mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wird.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick ermöglicht zu haben, und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion bei etwaigen Verständnisproblemen zu meiner ursprünglichen Beantwortung Ihrer Frage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Antwort
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