Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Versuchter Ladendiebstahl bei Vorbestrafung

5. September 2006 23:16 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,
wir sind bei einem versuchten Ladendiebstahl getsellt worden. Wir wollten ein Navigerät(300Euro) stehlen und haben es im Geschäft ausgepackt und festgestellt, daß es nicht vollständig war und haben dann von dem Diebstahl abgesehen. Der Hausdetektiv hat uns trotzdem mitgenommen und behauptet er hätte ein Video. Wir haben es aber nicht gesehen und wissen auch nicht was drauf ist.
Wir haben abgestritten,daß wir was stehlen wollten. Ich bin nicht vorbestraft,aber meine Frau hat scho mehrere Bewährungsstrafen wegen Diebstahl. Auch ist von § 25(2)STGB die Rede. Kann dieses Verfahren eingestellt werden.

5. September 2006 | 23:29

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte[r] Ratsuchende[r],

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Zunächst wird gegen Sie und Ihre Frau ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind gibt die Polizei die Strafakte an die zuständige Staatsanwaltschaft ab, die dann ihrerseits entweder Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.

Zu einer Anklage kommt es dann, wenn hinreichender Tatverdacht für das Vorliegen einer strafbaren Handlung gegeben ist. Das setzt eine Verurteilungswahrscheinlichkeit voraus. In Ihrem Fall geht es um gemeinschaftlichen versuchten Diebstahl.

Die entscheidende Frage ist, ob in dem Auspacken eines Navigationsgerätes eine Wegnahmehandlung zu sehen ist und hieraus eine Diebstahlsabsicht hergeleitet werden kann. Meines Erachtens reicht dies nicht aus, um einen versuchten Diebstahl zu konstruieren.
Sie selbst haben sich zur Sache nicht eingelassen. Dies war in jedem Fall die richtige Vorgehensweise.

Insoweit könnte das Verfahren gegen Sie und Ihre Frau eingestellt werden, da eine Straftat nicht vorliegt.

Auf der anderen Seite ist Ihre Frau vorbestraft, wovon die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis haben. Allerdings ist es unzulässig aufgrund von Vorstrafen bei einem neuerlichen Verdacht auf die Begehung einer Straftat zu schließen.

Es ist sinnvoll, wenn sich Ihre Frau von einem Kollegen verteidigen lässt, der dann Einsicht in die Strafakte nehmen kann und sich somit einen Überblick über die tatsächliche Beweislage machen kann.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung gegeben habe und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -




Rechtsanwalt Karlheinz Roth

ANTWORT VON

(1189)

Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Strafrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Familienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER