Anonyme Anzeige wegen Kindesverwahrlosung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um einen anwaltlichen Rat, wie wir uns gegen
ungerechtfertigte, anonyme Anzeigen zur Wehr setzen können
bzw. welche rechtliche Mittel uns zur Verfügung stehen.
Folgende Vorgeschichte und Sachverhalt:
Alleinerziehende, geschiedene Mutter einer 12-jährigen
Tochter zieht mit neuem Lebenspartner zusammen. Die
Beziehung existiert seit nunmehr 10 Jahren und das Kind sieht
in dem Lebensgefährten der Mutter einen Vaterersatz.
Weil der leibliche Vater sich in keinster Weise um die
gemeinsame Tochter kümmert, geht das alleinige Sorgerecht an
die Kindsmutter.
In der Familie der Kindsmutter existieren zwei weibliche Mit-
glieder, die unter Shizophrenie leiden (Mutter und ältere
Schwester).
Die ältere Schwester der Kindsmutter hat sich in den letzten 10
Jahren mehrfach in unerträglicher Art und Weise versucht in das
Familienleben einzumischen. Aus allen Briefen und Aktionen
geht hervor, daß sie "das Kind retten muß".
Mehrere Anzeigen beim Jugendamt, beim Kinderschutzbund, bei
verschiedenen Pfarrämtern wegen Kindesverwahrlosung, Kindesmiß-
handlung, Kindesmißbrauch etc. beschäftigten zuletzt auch
Juristen.
Die Geschichte mündete vor ca. 4 Jahren in einer Klage wegen
Ehrabschneidung und übler Nachrede und der betreffenden Person
wurde untersagt "sich dem Kläger in irgendeiner Form zu nähern
und ehrverletzende Äußerungen zu tätigen"; gegen ein Bußgeld bis
zu 500.000 DM, ersatzweise 2 Jahre Ordnungshaft.
Die letzten 4 Jahre war schon deshalb ruhig, weil die Familie
in eine andere Stadt umgezog - allerdings versuchte die
Schwester mehrfach über Bekannte und Verwandte an die neue
Adresse bzw. Telefonnummer zu gelangen.
Soweit die Vorgeschichte.
Aktuell steht gerade eine "Hausbesichtigung" der Kripo an,
weil eine anonyme Anzeige vorliegt, die die 12-jährige Tochter
betreffen und so schwerwiegend ist, daß sich nicht nur das
Jugendamt sondern sogar die Kripo um den "Fall" kümmert.
Mehrere Beamte in Zivil und Beamte des Jugendamtes trafen
beim ersten "Überfall" allerdings nur die völlig verstörte
Tochter an. Per Telefonkonferenz mit der Kindesmutter konnte
zumindest erreicht werden, daß ein neuer Termin ausgemacht
wurde, an dem alle betroffenen Personen anwesend sind.
Zu den Vorwürfen oder der Schwere der Vorwürfe wurde sich
von Seiten der Behörden nicht geäußert.
Nun die Frage, die uns am Herzen liegt:
Da der Urheber der anonymen Anzeige, trotz Unschuldvermutung,
schon vom Stil und der Vorgeschichte eindeutig identifizierbar
ist, und da absehbar ist, daß dieser "Horror" aus Denunzierung
und übler Nachrede seine Fortsetzung findet, fragen wir uns:
"Welche rechtliche Handhabe haben wir, uns zu wehren?"
Welcher Art muß die Anzeige sein, vorausgesetzt natürlich
die anonyme Anzeige ist zuordnenbar, woran wir keine Zweifel
haben, was aber dann auch wieder Sache der Ermittlungsbehörden
wäre. Gibt es überhaupt eine rechtliche Handhabe gegen das
Abfassen einer anonymen Anzeige? Wir rechnen, wie gesagt, mit
Vorwürfen, die von Kindesverwahrlosung bis hin zu Kindesmiß-
handlung reichen (wir haben da unsere leidvollen Erfahrungen
machen müssen). Reicht eine Anzeige gegen "Unbekannt" wegen
"übler Nachrede" aus.
Für einen Rat Ihrerseits wäre wir sehr verbunden.
Wir hoffen, daß es sich um eine einfach zu beantwortende
Frage handelt - allerdings fehlen uns die finanziellen Mittel
dies großzügig zu entgelten.
Hochachtungsvoll.
Eine genervte Familie, die das Gefühl hat, daß sich Unheil
über ihrem Kopf zusammenbraut.