Zweitwohnsitzsteuer Berlin, Berechnungsgrundlage bei mehreren Haupt-/Untermietern
vom 16.4.2021
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Das Finanzamt hat die gesamte Wohnung zur Berechnung meiner Zweitwohnsitzsteuer zu Grunde gelegt. Ich habe Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass die Steuer unverhältnismäßig hoch sei und die realen Wohnverhältnisse (also eine geringere Wohnfläche) zu berücksichtigen seien. ... (Also ist es rechtlich korrekt vom Finanzamt, dass nur gleichrangige Mieter:innen berücksichtigt werden?