Handle ich rechtswidrig.... Die Fahrzeugbriefe bleiben in Verwahrung beim Verkäufer. §5 - Es wird ein Tilgungsplan(§9) vereinbart, gemäß dem die Ratenzahlungen zu leisten sind. §6 - Sollte die Käuferin mit den Ratenzahlungen mehr als zwei Wochen in Verzug geraten, so hat der Verkäufer das Recht, den Kaufvertrag zu kündigen und beiden (§1.a, §1.b) Gegenstände, zurückzuholen. ... Käuferin berechtigt Verkäufer die beiden (§1.a, §1.b) Gegenstände von beliebigen Orten(privat- öffentlich- arbeits- etc- Parkplatz) abzuholen. §7 - Käuferin bastätigt hiermit, dass die beiden (§1.a, §1.b) Gegenstände von Ihr begutachtet worden sind und sie mit dem Zustand einverstanden ist. §8 - Käuferin hat 4 Tage Rücktrittsrecht, innerhalb welchen, Käuferin die beiden (§1.a, §1.b) Gegenstände, einer Prüfung unterziehen kann, um sicherzustellen. dass der Zustand der beiden (§1.a, §1.b) Gegenstände, Ihren Ansprüchen genügt. §9 Tilgugsplantebelle,kann hier nicht abgebildet werden ----------------Kündigung----------------- Kündigung des Kaufvertrages Nr.29.5.2014-1 Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxxxxxxx Da Sie den Tilgungsplan nicht einhalten und mit Ratenzahlungen über die vertraglich vereinbarten zwei Wochen in Verzug sind, kündige ich hiermit, berufend auf §6 des Kaufvertrages, auf den 3 Dezember 2014 den Kaufvertrag ordentlich und fristgerecht.