Hallo, befinde mich im Scheidungsverfahren, darüberhinaus in einem Klageverfahren bezüglich einer Darlehensrückzahlung, 2 wöchige Notfrist (Anwaltsbestellung läuft mit 27.01.) ab. Verknüpft werden diese beiden Dinge dadurch, dass folgende Einigkeit besteht: Sollte das Familiengericht einer gütlichen Scheidung ohne Anspruch auf gegenseitige Forderungen -Verzicht auf Versorgungsausgleich- zustimmen, so bin ich mit meiner Frau einig, dass wir das besagte Darlehen je Hälftig übernehmen. Sollten im Zuge der Scheidung jedoch Kosten -Versorgungsausgleich etc.- auf meine Frau zukommen, so zahle ich das Darlehen komplett alleine zurück.