Sehr geehrter herr rechtsanwalt, sehr geehrte frau rechtsanwältin, ich habe am 23.08.09 bei ebay ein kleines motorrad für 400,- euro ersteigert. in der artikelbeschreibung stand: "mit frischem tüv ohne mängel" und "auf dem tank 2 dellen, siehe bild". sonst war von keinen weiteren mängeln die rede, auch war der zustand allgemein nicht näher beschrieben. der verkäufer hat bei ebay als GEWERBLICHER verkäufer verkauft, in der artikelbeschreibung stand "verkauf erfolgt von privat ohne garantie und gewährleistung". soweit ich weiß, ist dies nicht möglich. in der auktion gab es auch agb inkl. widerrufsrecht. der verkäufer handelt zwar mit hundefutter und nicht mit motorrädern, aber das ist sicher egal. am 29.08.09 bin ich mit dem zug zur abholung des motorrades gefahren. wir haben noch einen schriftlichen vertrag gemacht, allerdings war mein vertragspartner nicht der ebay-verkäufer, sondern sein vater (dieser stand auch im fahrzeugschein). es war ein schriftlicher vertrag von privat mit ausschluss der gewährleistung. ich habe das motorrad angeschaut, habe aber keine ahnung davon (ist mein erstes). auf die nachfrage von unfallfreiheit bekam ich die antwort "soweit wir wissen, hatte es keinen unfall". ... Kann ich u.U. auch die kosten für die zugfahrt, das überführungskennzeichen und sprit (alles für die abholung) geltend machen? ... Kann ich auch diese kosten dann erstattet bekommen?