Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie haben "nur" einen Unterlassungsanspruch bzgl. des Geräusches gegen den Nachbarn. Wie er das Geräusch beseitigt, ist dabei ihm überlassen.
Allerdings müssen Sie beweisen, daß der Nachbar das Geräusch verursacht. Dazu können Sie aber verlangen, daß er über die Stelle läuft. Sie müssen aber in der Lage sein, diese Stelle genau zu bezeichnen. Aufgrund Ihrer Schilderungen sehe ich da kein Problem.
Ein Geräuschgutachten ist nicht notwendig, da der Richter im Zweifel eh das Geräusch selbst hören will.
Ich empfehle daher, einen Anwalt einzuschalten und den Unterlassungsanspruch geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Guten Tag Herr Weber,
welches Fachgebiet müsste der Anwalt haben? Muss es ein Anwalt aus der Nähe sein? Womit müsste ich den Anwalt beauftragen? Schaltet der Anwalt den Richter ein?
Danke für ihre Antworten.
Grüße
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Anwalt sollte auf Nachbarrecht spezialisiert sein, Kenntnisse im privaten Baurecht wären hilfreich. Ein Anwalt aus der Nähe muß nicht sein, wäre aber sehr hilfreich, da der Anwalt dann schneller vor Ort ist, um z.B. sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen.
Wenn der Anwalt die Möglichkeit einer Klage bestätigt, würde er Klage vor dem Gericht erheben, wenn Sie dies wollen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt