Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

5.851 Ergebnisse für kündigung fristlos

hohe Internetrechnung
vom 17.1.2008 25 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Ich habe am 15.9. meine Alice Account fristlos gekündigt. Die Kündigung wurde von Alice zum 31.10. fristgemäß bestätigt.
Schriftliche Äußerung zur Beschuldigung - Sachbeschädigung Wohnungstür
vom 11.11.2014 55 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
In dem Brief wurde mit mit der Kündigung des Mietvertrags gedroht, wenn mein Onkel nicht auszieht sowie, dass wir den "Stromklau" unterbinden sollen. Mein Vater widerrief meinem Onkel schriftlich, fristlos das Einverständnis zur Wohnungsnutzung und fuhr in der Woche mit mir und meinem Bruder zu der Wohnung, in der wir meinen Onkel angetroffen haben.
Verwalter teilt Adresse des neuen Vermieters nicht mit, Kaution zahlen?
vom 13.6.2012 51 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
. - Vermietung ist seinerzeit durch einen Verwalter erfolgt, im Namen einer nur mit Namen angegebenen Person/GbR; Zahlung (Miete und Kaution) waren stets an den Verwalter zu leisten (alles immer vereinbarungsgemäß und fristgerecht erfolgt) - Hausbesitzer/Vermieter hat zum 1.6.2012 gewechselt (laut Mitteilung durch Verwalter vom 20.4.2012), Verwalter behauptet, weiterhin die Verwaltung auch für den neuen Hausbesizter wahrznehmen zu sollen) - Verwalter teilte den Namen und in der Folge die Kontonummer, aber nicht Adresse des neuen Hausbesitzers/Vermieters mit - Verwalter zieht nach erneuerter Lastschrifteinzugermächtigung Miete weiterhin erfolgreich von meinem Konto ein - die Kaution wurde am 30.5.2012 an mich zurücküberweisen, mit der Aufforderung, die Kaution nunmehr auf das Konto des neuen Vermieters (wie oben gesagt - Namen und Kontonummer wurden angegeben, aber keine Anschrift) - ich habe per Brief um Bekannntgabe der Adresse gebeten, dem entsprach der Verwalter nicht - statt dessen hat er nun wiederholt eine Zahlung der Kaution zum 20.6.2012 verlangt und anderenfalls die fristlose Kündigung angedroht - ich habe zugleich deutlich gemacht, dass ich die Kaution sofort zu zahlen bereit bin - entweder auf ein Konto des Verwalters, oder auf das Konto des neuen Hausbesitzers sobald mir dessen Adresse bekannt gegeben wird; - der Vollständigkeit halber sei ergänzt, dass ich die per Schreiben vom 20.4.2012 eingeräumte Möglichkeit nicht wahrgenommen hatte, bis zum 18.5.2012 einer Übertragung der Kaution zuzustimmen (hätte ich machen sollen, habe ich aber versäumt) Frage: - dass ich an sich verpflichtet bin, die Kaution auch gegenüber einem neuen Besitzer zu zahlen, ist klar, und das wird auch meinerseits nicht bezweifelt - muss ich aber die Kaution auf das Konto einer Person überweisen, für die ich Name und Kontonummer habe, aber keine Adresse?
Strategie Entmietung Problemmieter / Messi
vom 6.7.2022 für 80 €
Hilfe-Angebot durch Entrümpelungsdienst sowie Angebot Ersatzwohnungen 2) Da keine Reaktion --> fristlose Kündigung 3) keine Reaktion / kein Widerspruch aber auch kein Auszug --> Räumungsklage eingereicht Ich habe den Betreuer in den gesamten Prozess eingebunden, wir haben auch 5-6 Alternativwohnungen ausfindig gemacht, die dem Mieter vorgeschlagen wurden - keine Reaktion bzw. grundsätzliche Ablehnung.
Gewerbliche Untermiete - was sind meine Rechte
vom 31.5.2022 für 60 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Folglich hat die Vermieterin der Hauptmieterin die Kündigung ausgesprochen, da ganz offensichtlich ein Vertragsbruch vorliegt. ... Könnte die Hauptmieterin uns in dem Fall fristlos kündigen oder würde eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gelten?
Scheidung wegen Verschuldung
vom 26.4.2013 65 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Die Ehefrau wurde nicht Informiert, auch nicht vom Vermieter, Sie hat es mehr oder weniger zufällig rausgefunden und auf Anraten hin eine fristlose Kündigung vom Vermieter verlangt, sodass keine Schulen mehr aufgebaut werden können.
Ständig wiederholter ungerechtfertigter SCHUFA-Eintrag
vom 20.5.2015 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Oder auf die unangenehmere Tour durch Benachrichtigungen meiner Banken und Kreditkartenunternehmen, bzw. deren Handlungen (Anrufe, Schreiben, Kündigungen). ... Ich bin diesmal darauf aufmerksam geworden, weil die ING DiBa mir fristlos meinen Dispokredit gekündigt hat und mir eine Frist zur Rückzahlung des in Anspruch genommenen Betrags gesetzt hat (zum Glück nur rund 46 Euro, da dies nur ein Neben-Girokonto von mir ist).
ZPO
vom 3.4.2011 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Habe ich selbst im Januar als 3 Monatsmieten Rückstand entstanden war das Mietverhältnis nach vorausgegangener Kündigung fristlos, hilfsweise fristgemäß erneut Räumungsklage eingereicht.
Einmietbetrug - strafrechtlich gegen Mieterin vorgehen
vom 22.10.2007 25 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Weil die Vermietungssituation in diesem Ort mittlerweile als angespannt zu bezeichnen ist, stimmte ich einer Kündigung nur unter den Umständen zu, wenn er einen entsprechenden Nachmieter findet. ... Am 9.9.07 habe ich dann schriftlich fristlos gekündigt und einen umgehenden Auszug gefordert, nach dem einige telefonische Versprechungen seitens der Mieterin die Miete nun zu bezahlen sich als Lüge herausstellten.
Mindestlohngesetz - Verpflichtungserklärung
vom 16.3.2015 78 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
Sollten wir die in Punkt 1 genannten Daten nicht in der vom Auftraggeber benannten Frist erbringen, behält es sich der Auftraggeber vor, den Lieferantenvertrag fristlos zu kündigen. ... Im Fall der Kündigung aus dem unter Punkt 3 genannten Grund kann der Auftraggeber einen anderen Dienstleister auf unsere Kosten mit der Erbringung der noch nicht erbrachten Leistungen beauftragen.