Wir bestitzen ein mehrfamilienhaus in Dueren NRW,.Das Haus wurde um ca. 1890 gebaut,das gebaude ist ein Reihenmittelhäuser gebaut. am 19.Nov 1999 als Denkmalnr.1/126 in die liste Stadt dueren ein getragen worden . die Behörde hat fuer uns haus Ordnungsverfügung angestellt.wegen ohne baugenehmigung ,mutmasslich die wohneinheiten von einer auf sechs erhoeht worden .und auch der nutzungsaenderung von wohn-und geschaeftshaus in eines mehrfamilienwohnhaus. Von bauakten hat ganz leer(glaubhaft versichert, dass Baugenehmigungsakten nicht vorhanden)es keinerlei Urkunden mehr gibt die Beweislast für das Bestehen einer Baugenehmigung beim Bauherrn, also mir , liegt muss .(von bauamt ) .Für das Vorliegen einer Baugenehmigung, Er hat schließlich den Nachteil zu tragen, dass die Erteilung der Baugenehmigung nicht zu beweisen ist, wenn die Behörde glaubhaft versichert, dass Baugenehmigungsakten nicht vorhanden und auch sonst keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Baugenehmigung gegeben seien (Rabe, BauR 1978, 166 S. 168).